Bucher's Duden

  • Aktiven, die
    Substantiv, feminin
    Unter Aktiven versteht man das Vermögen eines Unternehmens. Es kann sich aus Bargeld, Guthaben auf dem Bank- oder Postkonto sowie aus Gütern (Fahrzeuge, Maschinen etc.) und Anlagen (Immobilien, Aktien etc.) zusammensetzen. Die Aktiven geben Auskunft darüber, wie das Unternehmen sein verfügbares Kapital angelegt hat. Auch dabei sind Debitorenforderungen.
  • Anlagenbuchhaltung, die
    Substantiv, feminin
    In der Anlagenbuchhaltung werden die Güter des Anlagevermögens verwaltet. Aktivierung von Anlagegütern, wie z.B. Fahrzeuge eingebucht und die laufenden Abschreibungen dazu verbucht.
  • Aufwand, der
    Substantiv, maskulin
    Als Aufwand bezeichnet man alle Ausgaben das Unternehmen betreffend. z.B. Waren und Dienstleistungen, die bei der Produktion eingesetzt werden. Materialverbrauch, Lohnkosten Zinsen Steuern etc.
  • Bilanz, die
    Substantiv, feminin
    Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Aktiven und Passiven zu einem bestimmten Stichtag. Sie vorhandene Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Aktiven und Passiven sind immer gleich hoch
  • Buchhaltung/Buchführung, die
    Substantiv, feminin
    die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für das Unternehmen und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden z.B. Steueramt nachzukommen.
  • Debitor, der
    Substantiv, maskulin
    Schuldner, Kunde der Waren oder Dienstleistungen auf Kredit (Rechnung) bezogen hat. Neu werden Debitoren auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen genannt. Der alte Begriff hält sich aber hartnäckig.
  • Debitorenbuchhaltung, die
    Substantiv, feminin
    In der Debitorenbuchhaltung werden die Forderungen an Kunden verarbeitet. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen an Kunden vs. Zahlungen von Kunden.
  • Erfolgsrechnung, die
    Substantiv, feminin
    Erfolgsrechnung, ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit der Jahresrechnung eines Unternehmens.. Sie stellt Erträge und Aufwendungen während eines bestimmten Zeitraumes (Geschäftsjahres) einander gegenüber. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.
  • Ertrag, der
    Substantiv, maskulin
    Beim Ertrag handelt es sich um den Wertzuwachs, der das Unternehmen vor allem mit dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen erzielt. Z.B. Verkaufserlöse, Provisionen, aber auch Zinserträge von der Bank. Die Betrachtungszeit von Aufwand und Ertrag läuft immer über eine bestimmte Periode, z.B. 01.01.20xx bis 31.12.20xx
  • Jahresrechnung, die
    Substantiv, feminin
    Die Jahresrechnung stellt als Einzelabschluss eines Unternehmens oder als Konzernabschluss einer Unternehmensgruppe das finanzielle Jahresergebnis nach Massgabe der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften bzw. -standards dar.
  • Kreditor, der
    Substantiv, maskulin
    Gläubiger, Lieferant der Waren oder Dienstleistungen auf Kredit (Rechnung) bezogen hat. Neu werden Kreditoren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen genannt, aber wie auch schon bei den Debitoren, wird auch der Begriff des Kreditors noch häufig verwendet.
  • Lohnbuchhaltung, die
    Substantiv, feminin
    In der Lohnbuchhaltung werden die Löhne der Mitarbeiter verarbeitet und die Sozialabgaben, wie AHV Pensionskasse etc. verbucht.
  • Passiven, die
    Substantiv, feminin
    Dazu gehören die Schulden (Fremdkapital) des Unternehmens, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen, aber auch laufende Darlehen und Hypotheken. Die Differenz von Vermögen und Schulden – das Eigenkapital – wird in der Buchhaltung ebenfalls in den Passiven erfasst.
  • Rechnungslegung, die
    Substantiv, feminin
    Grundsätze ordnungsmässige Rechnungslegung:
    Die Rechnungslegung muss insbesondere nach folgenden Grundsätzen erfolgen:
    • Klarheit und Verständlichkeit
    • Vollständigkeit
    • Verlässlichkeit
    • Wesentlichkeit in dem Sinne, dass die wesentlichen Informationen enthalten sein müssen
    • Vorsichtigkeit
    • Kontinuität, Stetigkeit (bei Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe verwenden)
    • Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip)
    Bestände in der Bilanz sind durch ein Inventar oder auf eine andere Art nachzuweisen. Die Rechnungslegung ist unter Wahrung des gesetzlichen Mindestinhalts den Besonderheiten des Unternehmens und der Branche anzupassen.